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Der wissenschaftliche Beweis der Wirksamkeit der Homöopathie

Der wissenschaftliche Beweis über die Wirksamkeit der Homöopathie wird seit Jahren immer wieder geführt, nur wird darüber – andere wissenschaftliche Fakten ignorierend – nicht angemessen berichtet…

Zu Beginn ist es offensichtlich nötig, ein paar Grundlagen zu thematisieren, die anscheinend zu viele vergessen haben:

1. Wenn etwas nicht wirksamer als etwas anderes ist, heißt das nicht, dass es nicht wirksam ist.

Bewerten Sie bei den folgenden Aussagen die Wirksamkeit eines Produkts A auf einer Skala von 0 (nicht wirksam) bis 100 (immer maximal wirksam):

„A ist nicht wirksam.“ => ?

„A ist nicht wirksamer als B.“ => ?

Wenn B mit einer Wirksamkeit von 70 klassifiziert wird? => ?

Wäre dann, wenn eine grundsätzliche Wirksamkeit festgestellt wurde und damit das Fazit einer Studie lautet: „A ist nicht wirksamer als B.“ die verkürzte Aussage „A ist nicht wirksam.“ angebracht?

Ist damit eine Einigung darauf möglich, dass sich die Aussagen deutlich unterscheiden?

2. Placebo / Nocebo kann hoch wirksam sein

Studien, die sich mit Placebo- und Nocebo-Effekten beschäftigen, kommen – bei psychisch gesunden Menschen – einhellig zum Ergebnis einer grundsätzlichen Wirksamkeit.
Besonders eindrücklich wird dies in dieser Studie mit Placebo-Knie-Operationen:
http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa013259

(Aber auch allein der Glaube an Alkohol kann bereits „schön machen“… :-) )

Um diesen Effekt bei Medikamenten möglichst unberücksichtigt zu lassen, wird in der Regel versucht, statt einer generellen Wirksamkeit die „pharmakologische Wirksamkeit“ in Vergleichsstudien mit Placebo festzustellen.
Der eindeutigere Weg über Studien an nachweislich Placebo-unempfindlichen Personen, wie es z.B. Alzheimer-Patienten* oder stark depressive Personen sein könnten, ist mir bisher nicht bekannt.

Ein Artikel, der leider selbst den Fehler der mangelnden Wirksamkeits-Definition aufweist, aber einen gefälligen Überblick bietet (und für das weitere Verständnis hilfreich ist), findet sich hier:
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=34511

Wissenschaftliche Studien können daher in der Regel keine Aussage, wie: „A ist nicht wirksam.“ treffen, sondern nur „A ist nicht wirksamer als Placebo.“. (Dies ließe sich, wie erwähnt, mit Studien an Patienten* die nachweislich keinen Placebo-Effekt zeigen, vermeiden, wird aber offensichtlich bisher nicht angewendet.)

Tatsächlich lässt sich aber ein reines Placebo oder mit langfristigeren Effekten ein Getränk mit einer Homöopathie-Ähnliche Verdünnung medizinisch nachweisbar nutzen.

Ein Effekt, der zusätzlich bei der Betrachtung der Homöopathie nicht vergessen werden darf, ist der Nocebo-Effekt. Dieser kann z.B. Personen betreffen, die herkömmlichen Medikamenten und deren Nebenwirkungen negativ gegenüberstehen. Damit gäbe es für diese einen zusätzlichen Grund für die Wahl der selbst bevorzugten Homöopathie.
Auch hier ein gefälliges Beispiel, das die Wirkung sehr gut verdeutlicht: http://www.zeit.de/zeit-wissen/2012/02/Dossier-Noceboeffekt

Die Wirksamkeit der Homöopathie

Nach diesen grundsätzlichen Betrachtungen (inklusive der angegebenen links) ist klarzustellen, dass bis heute keine wissenschaftliche Studie bekannt ist, die eine tatsächliche generelle Unwirksamkeit (Wirksamkeit = 0) der Homöopathie nachweisen konnte. Ohne im Einzelnen konkret auf die Schwächen und Stärken verschiedener Studien eingehen zu müssen, ergibt sich damit rein aus der Logik der Wissenschaft bereits, dass die praktizierte Homöopathie grundsätzlich „wirksam“ ist. Selbst wenn es Studien gibt, die das Fazit ziehen „Homöopathie ist nicht wirksamer als Placebo.“ bleibt doch eine Wirksamkeit, die – wie bereits die Placebo Forschung zeigt – sogar höher sein kann als eine nachgewiesene „pharmakologische Wirksamkeit“.

Fazit

Auch wenn es Studien für und gegen eine stärkere „pharmakologische Wirksamkeit“ der Homöopathie als der von Placebo gibt, bleibt doch eine tatsächlich in der Wissenschaft(!) unumstrittene grundsätzliche Wirksamkeit, die schon allein wegen der Placebo- bzw. anderweitigen Nocebo-Effekte vielfältig nützlich sein kann.

Wenn für die Besserung des Leidens eines Patienten Homöopathie (oder auch „nur“ ein Placebo) bereits „ausreichen“ und zusätzlich die wenigsten Nebenwirkungen bedeuten, warum sollte dann nur ein „pharmakologisch wirksameres“ aber schlechter verträgliches Medikament zur Anwendung kommen dürfen? Muss nicht grundsätzlich das Wohl des einzelnen Patienten* mit seinen individuellen Ängsten (Nocebo) und hilfreichen Sichtweisen (Placebo) im Vordergrund stehen? Oder provokant gefragt: ist eine komplikationsarme Placebo-OP mit der gleichen hilfreichen (!) Wirkung wie eine echte OP nicht wesentlich sinnvoller und vor allem auch hilfreicher, als gar keine?

Personen also diese für sie evtl. extrem nützliche (günstig, nebenwirkungsarm, …) „Medizin“ generell abzusprechen, oder gar zu zerstören („Homöopathie ist nicht wirksam.“), erscheint damit schon rein aus medizinischer Sicht nicht ratsam.

(Oder hier aus der Sicht eines klaren Homöopathie-Kritikers*…)

(* beliebigen Geschlechts)

Medien verschweigen Raum-Wunder beim „NSU“-Prozess

Was war da doch gleich mit der rechtsradikalen Mörderbande („NSU“)?

Also am Anfang (oder eigentlich am relevanten Ende?) der Berichterstattung stand ein brennendes Wohnmobil in dem zwei mutmaßliche Bankräuber lagen, die sich selbst wohl „NSU“ nannten. Unter diesem Kürzel wurden wohl auch auf einer extrem geschmacklosen (und das Copyright verletzenden) DVD unzählige kaltblütige rechtsradikale Morde geschildert …

Mittlerweile steht deren (öffentlich schweigende) Freundin und weitere mutmaßliche Helfer unter unglaublichem Medieninteresse und ausführlicher und aufklärender Beobachtung vor Gericht – oder?

Also das Gejammer und Geschrei in der Schar der Medienschaffenden war auf jeden Fall enorm. Nein, nicht so sehr wegen der Morde, die waren wohl zu lange her. Es ging um die Platzvergabe, also mehr um „ich, ich, ich“, das ignorieren sinnvoller Rechtsgrundsätze, Kollegen der Brigitte auslachen uvm. Manche zogen sogar bis vor das Verfassungsgericht, weil sie nicht auch berichten durften (und es doch sicher viel besser als die Anderen machen würden und das gleiche Recht hätten damit Geld zu verdienen) …

Dass die Nebenkläger und damit die eigentlich Leidtragenden dadurch noch mehr Leid tragen mussten, wurde ohne Einschränkung dem Gericht angelastet. Selbst Unternehmen die einen Platz bekamen jammerten noch am ersten Prozesstag, dass es „nur ein“ Platz war und sie keine Tische für ihre Arbeit gestellt bekamen und nicht noch mehr Platz sei und die Sicherheitsvorkehrungen so streng und … Die eigentlichen Taten bzw. die eigentlichen Informationen gingen mir dabei im Egozentrismus dieser Medienleute fast ein wenig unter…

Und dann kam schon am dritten(!) Prozesstag, ganz plötzlich und unerwartet, das unfassbare größte Wunder:

Plötzlich war die bereits kürzere Schlange vom zweiten Prozesstag nahezu ganz verschwunden.  Alle Zuschauer und Presseleute fanden einen Platz. (Oder waren etwa Journalist*inn*en, die um einen festen Platz gekämpft hatten, etwa gar nicht da?) Doch während vorher noch erwähnt wurde, dass ein Journalisten-Kollege von einem Zuschauerplatz aus berichten musste (wie unverschämt!), blieb es um die nun augenfällige Lösung des wochenlangen Medienaufregers („zu wenig Platz für die Medien!“) erstaunlich ruhig. Aber irgend ein Wunder musste doch passiert sein. Haben all die aufopfernden Schreibenden und Betroffenen, die extra zu Hause blieben damit Andere einen Platz finden, so bescheiden über diese Heldentat geschwiegen? Oder hatte gar Gott ein Einsehen mit all den Opfern unter den Medienschaffenden die nicht berichten durften und hat deswegen den Raum gekrümmt?

Auf jeden Fall war die Information, dass es schon am dritten Prozesstag weitere freie Plätze in dem ehemals „viel zu kleinen“ Saal gab, nur eine Randnotiz neben den schlimmen Sicherheitsbestimmungen zur Einschränkung des „freien Journalismus“.

Und Heute? Mittlerweile ist es mir gar nicht mehr gelungen herauszufinden wie viele Plätze tatsächlich genutzt werden/wurden und welche Medienvertreter überhaupt weiterhin diesen Prozess beobachten.

Freie Plätze auch für Pressevertreter in einem Raum der viel zu klein wirkt?

Kein Platz in einem zu kleinen Raum ist über Tage ein großes Thema für die Presse und ein Grund zur Klage, aber das Wunder von zu(?) viel Platz in einem eigentlich zu(?) kleinen Raum ist keine Schlagzeile wert?

Vielleicht sind die Medien gar nicht so frei und verschweigen uns gezielt ein erneutes Wunder biblischen Ausmaßes:

Die wundersame Platz Vermehrung…

[13.6.2013 ]

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) verschließt die Augen vor dem Wunder von München

Der DJV begrüßt „die Entscheidung der Justizministerkonferenz [.], prüfen zu lassen, ob zukünftig Ton- und Bildübertragungen von Gerichtsverhandlungen erlaubt werden können.“ In einer Pressemitteilung mit dem Titel „Justizminister bewegen sich“ bewegt sich der DJV leider kein Stück und weigert sich weiterhin hartnäckig das Wunder der Platz-Vermehrung auch nur zu sehen (geschweige denn sich zu entschuldigen).

Aber was nützt blinden Journalisten eine Videoübertragung?

[18.6.2013]

Trotz vermehrtem Platzangebot wurde mittlerweile wohl auch noch der letzte Live-Ticker über das Gerichtsverfahren eingestellt.

[20.6.2013]

Selbst die Süddeutsche bemerkt mittlerweile, dass eine Videoübertragung vor leeren Rängen stattfinden würde und behandelt die Argumente gegen einen möglichen Schauprozess.